Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2012 - 6 B 1055/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beförderung Auswahlentscheidung Eignung Disziplinarverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beförderung Auswahlentscheidung Eignung Disziplinarverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde eines Justizvollzugshauptsekretärs in einem Konkurrentenstreitverfahren; Nichteinbeziehung eines sich in einer disziplinarischen Untersuchung befindenden Beamten durch den Dienstherrn im Auswahlverfahren bzgl. einer Beförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde eines Justizvollzugshauptsekretärs in einem Konkurrentenstreitverfahren; Nichteinbeziehung eines sich in einer disziplinarischen Untersuchung befindenden Beamten durch den Dienstherrn im Auswahlverfahren bzgl. einer Beförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 23.08.2012 - 4 L 513/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2012 - 6 B 1055/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 6 B 1314/11
Maßgeblichkkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2012 - 6 B 1055/12
vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris, mit weiteren Nachweisen.vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2014 - 6 A 100/14
Nichtberücksichtigung einer Bewerbung in einem Auswahlverfahren aufgrund eines …
Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht auf die Gründe seines Beschlusses vom 23. August 2012 im vorangegangenen Eilverfahren (4 L 513/12) und den Beschluss des erkennenden Senats vom 12. November 2012 (6 B 1055/12) im zugehörigen Beschwerdeverfahren verwiesen.Das Verwaltungsgericht hat entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegen die gemäß §§ 108 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO bestehende Begründungspflicht verstoßen, indem es in seinem Urteil ausgeführt hat, zur Begründung werde zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe seines Beschlusses vom 23. August 2012 im vorangegangenen Eilverfahren 4 L 513/12 und die Ausführungen des erkennenden Senats im Beschluss vom 12. November 2012, 6 B 1055/12, verwiesen.
Denn der Dienstherr ist, was der Senat in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 12. November 2012, 6 B 1055/12, festgestellt hat, im Streitfall berechtigt gewesen, den Kläger im Auswahlverfahren bereits wegen der gegen ihn durchgeführten disziplinarischen Untersuchung unberücksichtigt zu lassen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2017 - 1 B 710/17
Ausschluss aus einem Beförderungsverfahren wegen Zweifeln an der persönlichen und …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 6 B 666/15 -, Rn. 10, juris, vom 12. November 2012 - 6 B 1055/12 -, juris, Rn. 11, und vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris, Rn. 4 bis 6; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. August 2017 - 2 B 11299/17 -, juris, Rn. 8; Hessischer VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015- 1 B 1168/15 -, juris, Rn. 4. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 6 A 2112/14
Anforderungen an die Ermittlung der Eignung eines Bewerbers um das Amt eines …
vgl. zur fehlenden Berücksichtigung von missbräuchlich eingeleiteten Disziplinarverfahren: OVG NRW, Beschlüsse vom 12. November 2012 - 6 B 1055/12 -, juris Rn. 4, und 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris Rn. 6 ff., mit weiteren Nachweisen. - VG Düsseldorf, 18.05.2015 - 2 L 879/15
Verpflichtung zur Einbeziehung eines Polizeibeamten in das weitere …
vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Juli 2014 - 6 A 100/14 -, juris, und vom 12. November 2012- 6 B 1055/12 -, juris, Rn. 2; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2011 - 2 L 856/11 -, juris.